Allgemeine Geschäftsbedingungen der Alexander Flocke Wupperhof GmbH & Co. KG
§ 1 Geltung der Bedingungen
Unsere Angebote, Leistungen und Lieferungen erfolgen ausschließlich zu nachstehenden Bedingungen. Sie gelten auch für künftige Geschäfte.
Spätestens mit der Entgegennahme unserer Leistung gelten die Bedingungen als angenommen. Gegenbestätigungen des Kunden unter Hinweis auf
seine Geschäftsbedingungen widersprechen wir hiermit.
§ 2 Angebot und Vertragsschluss
(1) Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich.
(2) Aufträge kommen erst zustande, wenn wir diese schriftlich bestätigen.
(3) Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte oder sonstige Leistungsdaten sind nur Vertragsinhalt, wenn wir diese schriftlich bestätigen. Gegenbestätigungen des Kunden unter Hinweis auf
seine Geschäftsbedingungen widersprechen wir hiermit.
§ 3 Preise
Unsere Preise verstehen sich ohne Mehrwertsteuer, Verpackung oder Transport. Gegenbestätigungen des Kunden unter Hinweis auf
seine Geschäftsbedingungen widersprechen wir hiermit.
§ 4 Zahlung, Aufrechnung, Zurückbehaltung, Eigentumsvorbehalt
(1) Unsere Rechnungen sind innerhalb einer Woche ab Rechnungszugang ohne Abzug fällig.
(2) Gegen unsere Forderungen kann nur aufgerechnet werden, wenn die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.
(3) Zurückbehaltungsrechte können unseren Forderungen nur entgegengesetzt werden, wenn sie unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
(4) Die Ware bleibt bis zur Erfüllung aller Forderungen, die uns gegen den Kunden zustehen, unser Eigentum. Verarbeitung oder Umbildung erfolgen
stets für uns als Hersteller.
§ 4 Zahlung, Aufrechnung, Zurückbehaltung, Eigentumsvorbehalt
(1) Unsere Rechnungen sind innerhalb einer Woche ab Rechnungszugang ohne Abzug fällig.
(2) Gegen unsere Forderungen kann nur aufgerechnet werden, wenn die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.
(3) Zurückbehaltungsrechte können unseren Forderungen nur entgegengesetzt werden, wenn sie unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
(4) Die Ware bleibt bis zur Erfüllung aller Forderungen, die uns gegen den Kunden zustehen, unser Eigentum. Verarbeitung oder Umbildung erfolgen
stets für uns als Hersteller.
§ 5 Liefer- und Leistungszeit
(1) Die Vereinbarung von Lieferterminen oder -fristen bedarf der Schriftform.
(2) Liefer- und Leistungsverzögerungen auf Grund höherer Gewalt, Streik, Aussperrung, behördlicher Anordnungen oder ähnlicher Ereignisse
außerhalb unserer Betriebsführung haben wir auch bei verbindlich vereinbarten Termin nicht zu vertreten. Sie berechtigen uns, die Leistung
für die Dauer der Behinderung hinauszuschieben. Überschreitet die Verzögerung einen Zeitraum von mehr als 6 Wochen, sind beide Vertragsparteien
berechtigt, hinsichtlich des betroffenen Leistungsumfangs vom Vertrag zurückzutreten. Weitere Ansprüche bestehen nicht.
§ 6 Bearbeitungsaufträge
(1) Grundlage von Bearbeitungsaufträgen ist, dass die uns vom Kunden zur Verfügung gestellten Materialien die angegebenen oder üblichen Werkstoffwerte
aufweisen.
(2) Wir sind nicht verpflichtet, das uns vom Kunden überlassene Material zu prüfen.
(3) Ungleichmäßigkeiten der Materialzusammensetzung wie harte Stellen oder Lunker berechtigen uns nach unserer Wahl, die Bearbeitung einzustellen
oder den hieraus entstehenden Mehraufwand zu berechnen.
(4) Wir sind berechtigt, Bearbeitungsaufträge im eigenen Namen und für eigene Rechnung von Subunternehmern ausführen zu lassen.
(5) Unsere Bearbeitung wird ausschließlich nach DIN EN ISO 14405-1 ausgeführt.
§ 7 Gefahrübergang
Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald wir die Sendung zum Transport bereitgestellt haben. Verladung und Versand erfolgen auf Gefahr des Kunden.
§ 8 Gewährleistung
(1) Wir gewährleisten die Mangelfreiheit unserer Lieferungen und Leistungen für die Dauer eines Jahres.
§ 9 Rechte des Käufers wegen Mangels
(1) Im Falle eines Mangels sind wir nach unserer Wahl zur Nachbesserung oder zur Ersatzlieferung berechtigt.
(2) Nach zwei erfolglosen Nachbesserungsversuchen kann der Kunde nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung verlangen oder vom Vertrag
zurücktreten.
(3) Eine Abtretung der Gewährleistungsansprüche ist ausgeschlossen.
§ 10 Haftung
(1) Wir haften bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten für jede Fahrlässigkeit, jedoch nur bis zur Höhe des Rohmaterialwertes.
Ansprüche auf Ersatz des Bearbeitungswertes und / oder jegliche Wertschöpfung, auf entgangenen Gewinn oder auf sonstige
Folgeschäden schließen wir aus, es sei denn ein von uns schriftlich garantiertes Beschaffenheitsmerkmal bezweckt gerade, den Kunden gegen
solche Schäden abzusichern.
(2) Im Übrigen schließen wir Schadensersatzansprüche aus, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt.
(3) Die Haftungsbeschränkungen und -ausschlüsse nach Absätzen 1 und 2 gelten nicht für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz sowie für
Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
§ 11 Anwendbares Recht
Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
§ 12 Gerichtsstand
Soweit der Kunde Vollkaufmann ist, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten der Sitz
unserer Gesellschaft.
§ 13 Erfüllungsort
Soweit der Kunde Vollkaufmann ist, wird der Sitz unserer Gesellschaft hiermit als Erfüllungsort vereinbart.
§ 14 Teilnichtigkeit
Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon
die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.
Kontakt
Alexander Flocke Wupperhof GmbH & Co. KG
Wupperhof 6
42799 Leichlingen
(42659 Solingen) postalisch
Telefon: +49 (0)212 81 40 38
Telefax: +49 (0)212 80 91 01
Wenn Sie mehr über
Alexander Flocke Wupperhof GmbH
und unsere Betätigungsfelder erfahren wollen,
können Sie sich auch gerne per E-Mail an uns
wenden. Wir werden Sie umgehend kontaktieren.
E-Mail: info@flocke-wupperhof.de